Hartmann & Sieg Rechtsanwälte 0211 000 00 00

Arbeitsrecht. Klar erklärt,
konsequent vertreten.

Wir vertreten Angestellte, die eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag auf dem Tisch haben, und beraten mittelständische Arbeitgeber. Seit 2009 in Düsseldorf, vier Anwältinnen und Anwälte, ein Rechtsgebiet.

Ersteinschätzung anfragen Fachgebiete ansehen

Das erste Gespräch kostet Sie nichts. Danach wissen Sie, wo Sie stehen und was der nächste Schritt kostet.

Wie viel Zeit bleibt Ihnen?

Die Frist läuft an dem Wochentag ab, an dem die Kündigung zugegangen ist, drei Wochen später. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§§ 187, 188, 193 BGB). Tragen Sie das Datum ein, dann sehen Sie Ihren Stichtag.

Tragen Sie das Zugangsdatum ein.

Die Rechnung ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung; gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen sind berücksichtigt.

Sechs Fragen, mit denen
Mandanten zu uns kommen

  1. 01

    Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Jetzt zählt, was in den nächsten drei Wochen passiert.

    Wir prüfen Form, Frist, Zuständigkeit und die Anhörung des Betriebsrats, bevor wir über den Kündigungsgrund reden. In den meisten Mandaten geht es am Ende nicht um die Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern um die Bedingungen des Ausscheidens. Welches Ziel realistisch ist, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.

  2. 02

    Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es selten. Verhandlungspositionen gibt es fast immer.

    Die Höhe hängt vom Kündigungsgrund ab, von Ihrer Betriebszugehörigkeit, vom Prozessrisiko des Arbeitgebers und davon, wie früh verhandelt wird. Wir rechnen Ihnen die Bandbreite vor, bevor Sie sich entscheiden, und rechnen die Folgen für Steuer und Arbeitslosengeld mit ein.

  3. 03

    Unterschreiben Sie nichts am selben Tag, an dem man es Ihnen vorlegt.

    Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis sofort und kostet häufig mehr, als er einbringt: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, aufgegebene Kündigungsfristen, ungeklärte Fragen zu Zeugnis, Urlaub und Bonus. Wir prüfen den Entwurf innerhalb von zwei Werktagen und verhandeln nach.

  4. 04

    Zeugnisse folgen einer eigenen Sprache. „Bemüht“ ist darin keine Anerkennung.

    Wir lesen Ihr Zeugnis im Original, übersetzen die Formulierungen und fordern Korrekturen an. Das läuft im Regelfall außergerichtlich, dauert zwei bis vier Wochen und bleibt zwischen Ihnen und Ihrem bisherigen Arbeitgeber.

  5. 05

    Der beste Streit ist der, der im Vertrag längst entschieden ist.

    Arbeitsverträge, Geschäftsführeranstellungen, Zielvereinbarungen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Wir prüfen bestehende Verträge auf die Klauseln, die im Ernstfall zählen, und schreiben neue so, dass sie vor dem Arbeitsgericht halten.

  6. 06

    Wer Personal führt, entscheidet unter Zeitdruck. Wir sind vorher erreichbar, nicht erst danach.

    Abmahnung, Kündigung, Aufhebung, Umstrukturierung: Wir begleiten mittelständische Arbeitgeber von der ersten Personalakte bis zur Verhandlung mit dem Betriebsrat und vertreten vor den Arbeitsgerichten in Düsseldorf, Wuppertal und Mönchengladbach.

Zwei Personen sitzen an einem Besprechungstisch aus Holz, davor Akten, ein Aktenordner und zwei Tassen Kaffee.
Erstgespräch in der Kanzlei: eine Stunde, Unterlagen auf dem Tisch, danach ein Plan.

In drei Schritten zur
Ersteinschätzung

  1. Erstens

    Anfrage

    Sie schildern Ihre Situation über das Formular oder am Telefon. Wir antworten innerhalb eines Werktages. Läuft bereits eine Klagefrist, melden wir uns am selben Tag.

  2. Zweitens

    Erstgespräch

    Eine Stunde, in der Kanzlei, am Telefon oder per Video. Sie bekommen eine Einschätzung Ihrer Chancen und eine Zahl für die Kosten. Beides schriftlich, wenn Sie möchten.

  3. Drittens

    Entscheidung

    Sie entscheiden, ob wir das Mandat übernehmen. Sagen Sie ab, bleibt es beim Erstgespräch, und Sie bekommen keine Rechnung.

Vier Anwältinnen und Anwälte,
vier Haltungen

Seit 2009 haben wir weit über tausend arbeitsrechtliche Mandate geführt. Wie jemand arbeitet, merken Sie vor der ersten Rechnung. Deshalb steht hier je ein Satz statt eines Lebenslaufs.

„Ich sage Ihnen im ersten Gespräch, wenn sich eine Klage nicht lohnt. Das kommt öfter vor, als Sie denken.“

Dr. Anne Hartmann

Fachanwältin für Arbeitsrecht · Partnerin seit 2009 · Kündigungsschutz und Abfindungen

„Neun von zehn Verfahren enden mit einem Vergleich. Wer das früh weiß, verhandelt anders.“

Jonas Sieg

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner seit 2009 · Aufhebungsverträge und Führungskräfte

„Verträge schreibt man für den Tag, an dem man sich nicht mehr versteht.“

Miriam Kolb

Rechtsanwältin · in der Kanzlei seit 2016 · Vertragsgestaltung und Wettbewerbsverbote

„Arbeitgeber rufen mich am liebsten an, bevor sie die Kündigung schreiben. Genau richtig.“

Dr. Felix Arnold

Fachanwalt für Arbeitsrecht · in der Kanzlei seit 2019 · Arbeitgeberberatung und Betriebsrat

Was das kostet

Das Erstgespräch kostet nichts, auch dann, wenn wir Ihnen davon abraten, etwas zu unternehmen. Danach rechnen wir auf eine von drei Arten ab. Welche für Ihren Fall gilt, steht fest, bevor das erste Schreiben rausgeht.

Abrechnungsmodelle der Kanzlei
ModellWofürBetrag
Festpreis Aufhebungsvertrag prüfen
Arbeitszeugnis prüfen und nachfordern
290 €
190 €
Zeithonorar Verhandlungen, Vertragsgestaltung, laufende Arbeitgeberberatung 240 €
je Stunde
Gesetzliche Gebühren Kündigungsschutzklage und weitere Verfahren vor dem Arbeitsgericht RVG
nach Gegenstandswert

Alle Beträge zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Ersteinschätzung anfragen

Drei Schritte, etwa zwei Minuten. Vor dem Absenden sehen Sie alles noch einmal im Überblick.

Schritt 1 von 3 · Ihre Situation

Worum geht es?
Was sollten wir vorab wissen?
Wie erreichen wir Sie?

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben

Wir antworten innerhalb eines Werktages. Läuft Ihre Klagefrist, rufen Sie besser zusätzlich an.

Zum Absenden brauchen Sie JavaScript. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 0211 000 00 00.

Häufige Fragen

Was kostet mich das Erstgespräch?

Nichts. Eine Stunde, in der Kanzlei, telefonisch oder per Video. Sie bekommen eine Einschätzung und eine Zahl. Ob Sie uns beauftragen, entscheiden Sie danach.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was muss ich tun?

Uns die Versicherungsnummer geben, mehr nicht. Die Deckungsanfrage stellen wir meist am selben Tag, die Antwort kommt in ein bis fünf Werktagen. Die Klagefrist wartet darauf nicht, deshalb reichen wir notfalls vorher ein.

Muss ich selbst vor Gericht erscheinen?

Zum Gütetermin lädt das Arbeitsgericht Sie persönlich. Häufig lassen wir Sie davon entbinden. Die meisten Verfahren enden in diesem Termin mit einem Vergleich, ohne dass Sie ein zweites Mal kommen müssen.

Bekomme ich eine Abfindung?

Einen Anspruch darauf gibt es nur in wenigen Fällen, etwa aus einem Sozialplan. In der Praxis entsteht die Abfindung im Vergleich. Als grobe Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr; nach oben und unten ist das verhandelbar.

Was, wenn die drei Wochen schon vorbei sind?

Dann wird es eng, aussichtslos ist es nicht immer. Wer die Frist unverschuldet versäumt hat, kann die nachträgliche Zulassung der Klage beantragen (§ 5 KSchG). Rufen Sie an, bevor Sie das auf eigene Faust versuchen.

Vertreten Sie auch Arbeitgeber?

Ja, mit einem eigenen Team. Beide Seiten desselben Vorgangs vertreten wir nie. Falls wir Ihren Arbeitgeber beraten, erfahren Sie das im ersten Telefonat.

Blick über den Rhein auf den Düsseldorfer Medienhafen mit Rheinturm und der Fußgängerbrücke, blauer Himmel.
Die Arbeitsgerichte in Düsseldorf, Wuppertal und Mönchengladbach erreichen wir am selben Vormittag.

Kontakt

Hartmann & Sieg Rechtsanwälte
Beispielstraße 12
40213 Düsseldorf-Carlstadt

0211 000 00 00

[email protected]

Erreichbarkeit

Termine nach Vereinbarung. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Fristsachen auf; wir hören ihn abends ab.

Anfahrt

Zwei Gehminuten vom Landgericht, Haltestelle Poststraße. Das Parkhaus am Carlsplatz liegt gegenüber. Der Eingang liegt im Hof, zweites Obergeschoss, Aufzug vorhanden.